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AGB, HONORARE SÄNGER
 



1. Honorare und Termine werden frei vereinbart. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftraggeber und den Auftragnehmer.
Das vereinbarte Honorar ist spätestens 14 Tage nach Vertragserfüllung zu zahlen.
2. Instrumentale und/oder vokale Begleitung zum Gesang von Ernst Walter Siemon muss vom Auftraggeber gestellt und von diesem honoriert werden.
3. Nichterfüllung der schriftlichen Vereinbarung durch Ernst Walter Siemon aufgrund nicht durch ihn verschuldeter, zwingender Umstände, die als höhere Gewalt anzusehen sind, z. B. Krankheit, unzumutbare stimmliche Indisposition, Naturkatastrophen, Unfälle, unüberwindbare Verkehrshindernisse u.a., befreien Ernst Walter Siemon von jeder Haftung für finanzielle Einbußen seitens des Auftraggebers.
4. Absagen durch den Auftraggeber müssen spätestens 18 Stunden vor dem vereinbarten Auftrittstermin erfolgen. Danach ist ein Ausfallhonorar für Ernst Walter Siemon in Höhe von 40% der vereinbarten Auftrittshonorierung fällig.
5. Ton- und Filmaufnahmen sind nur zu privatem und nicht-komerziellem Gebrauch gestattet. Ernst Walter Siemon ist berechtigt, solche Aufnahmen zu persönlichen Werbezwecken zu verwerten.


Ernst Walter Siemon
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